Betreuungsbedarf - Notbetreuung
Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 – 6 an öffentlichen Schulen
Um trotz der Schulschließung und zur Vermeidung von Betreuungslücken den Eltern aus den besonders benötigten Berufsfeldern ihren Dienst zu ermöglichen, stellen Schulen ein Notbetreuungsangebot zur Verfügung.
Die besondere Situation kann es erforderlich machen, dass Eltern, die den besonders benötigten Berufsgruppen angehören, nicht wie geplant in den Osterferien ihre Kinder betreuen können, sondern Dienst tun müssen. Um für diese Eltern eine verlässliche und planbare Betreuungssituation im außerordentlichen Bedarfsfall sicherzustellen, soll an den Schulen bis zum 19. April 2020 ein Notbetreuungsangebot zur Verfügung stehen. Dafür melden die Eltern bis zum 25. März 2020 die entsprechenden Bedarfe bei der Schule an. Während der Ferienzeit stellen die Schulen eine Erreichbarkeit für die Eltern sicher, damit neu auftretende Bedarfe zur Notbetreuung angemeldet werden können.