| Versetzung von der Mittel- in die Oberstufe |
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OAPVO §2, Abs. 4: „Versetzt werden alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend sind. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, kann die Klassenkonferenz den Aufstieg beschließen, wenn die Schülerin oder der Schüler eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwarten lässt.″ Dies ist dann der Fall, wenn nicht mehr als acht Minderkurse in der Qualifikationsphase (nicht mehr als vier aus einem Aufgabenfeld) vorhanden sind. Das unten stehende Schema soll diese Bewertung erleichtern und vergleichbar machen. Die Klassenkonferenz sollte in Zweifelsfällen anhand der Leistungsentwicklung, Arbeitshaltung etc. eine Prognose über die Mitarbeit in der Qualifikationspase erstellen.
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