Rückgabe der Klassenarbeitshefte
Am Ende des Schuljahres werden alle Klassenarbeitshefte von den Lehrkräften gesammelt.
Die Schule ist verpflichtet diese Hefte aufzubewahren (§ 7 Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen (12.11.2008)).
Nach einer Frist von zwei Jahren, die mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in denen die Hefte verwahrt werden, geben wir die Klassenarbeitshefte auf Antrag gerne zurück. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie jetzt unter "Material & Downloads".
Nach Ende der Aufbewahrungsfrist werden die Hefte ansonsten vernichtet.
H.-J. Werner, OStD
Schulleiter