Hinweis zu Schülerbeförderungskosten 2020/2021
Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler am Leibniz-Gymnasium,
für das kommende Schuljahr (2020/2021) müssen, trotz Corona, die Anträge für die Schülerbeförderungskosten ausgefüllt werden.
Bitte senden Sie uns die Anträge per E-Mail oder per Post bis spätestens zum 26. Mai 2020 zurück. Die Anträge sind hier im Word- und PDF-Format downloadbar.
„Notwendige Beförderungskosten sind die Beförderungskosten der Schülerinnen und Schüler, in deren Wohnort sich eine Schule der gewählten Schulart nicht befindet, und die zum Erreichen der Schule ein Verkehrsmittel benutzen müssen, weil der zumutbare Schulweg in der einfachen Entfernung 4 km für die Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klassenstufe überschreitet. Sollte ein berechtigter Anspruch auf Schülerbeförderung bestehen, wird Ihrem Kind nach den Sommerferien in der Schule eine Fahrkarte ausgehändigt.“
Dr. J. Matlok