Skip to main content

Schulordnung

Hausordnung/Schulregeln am Leibniz-Gymnasium in Bad Schwartau

Wenn viele Menschen zusammen leben und arbeiten, erleichtern klare Regeln das Miteinander. Diese Regeln sollen mithelfen, eine gute Lernatmosphäre an unserer Schule zu schaffen. Der respektvolle, freundliche und rücksichtsvolle Umgang miteinander ist die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Schulgemeinschaft. Die sorgsame und pflegliche Nutzung aller Räume und Einrichtungsgegenstände ist selbstverständlich.

1. Aufenthalt während der Unterrichtszeit

Um die Aufsichtspflicht gewährleisten zu können,

  • dürfen Schülerinnen und Schüler (Klasse 5-9) das Schulgelände während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen nicht verlassen
  • verlassen alle Schülerinnen und Schüler (Klasse 5-9) in den großen Pausen die Klassenräume und Flure
  • stehen in Freistunden nur die Pausenhalle zur ruhigen Beschäftigung und der Spielplatz zur Verfügung.

2. Nutzung von Smartphones

Folgende Regelungen werden getroffen, um die missbräuchliche oder überflüssige Nutzung der Geräte auszuschließen bzw. einzuschränken:

  • Smartphones werden im Unterricht ausschließlich für unterrichtliche Zwecke und nur nach Absprache mit der Lehrkraft eingesetzt.
  • Für die Klassen 5-9 gilt, dass die Nutzung des Smartphones ausschließlich zum Telefonieren und Senden von Nachrichten nur im Bereich der Hausmeisterloge und den Fahrradständern erlaubt ist.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Handy für Mitteilungen, Recherche und das Hören von Musik mit Kopfhörern im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nutzen. Für das Telefonieren gilt aber die Regelung für die Klassen 5-9.
  • Das Erstellen von Ton-, Foto- und Videoaufnahmen ist auf dem Schulgelände verboten.

3. Sauberkeit

Wir alle sind verantwortlich für die Sauberkeit in der Schule. Jeder entsorgt seinen Müll und hilft mit, den Klassen-/Unterrichtsraum sauber zu halten. Die Pausenhalle wird von eingeteilten Schülergruppen zu festgelegten Zeitpunkten sauber gemacht.

4. Das bestehende Rauch- und Alkoholverbot ist in § 4 Absatz 8 des Schulgesetzes geregelt.

5. Sicherheit

Ballspiele sind auf den Höfen erwünscht (Tennis- oder Softball), das Werfen mit harten Gegenständen und Schneebällen ist untersagt. Grundsätzlich verhält sich jeder so, dass er weder sich noch andere gefährdet. Wer diese Grundsätze und Regeln missachtet, wird mit pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz § 25 rechnen müssen.

gez. Dr. J. Matlok, OStD Bad Schwartau, Fassung vom 09.06.2016

  • „Ich würde es anderen Schülern und Schülerinnen empfehlen, da das Leibniz der perfekte Ort ist, um gemeinsam viele schöne Augenblicke zu erleben."

    (Ole, Q1)
  • „Die kurzen Tage ohne Nachmittagsunterricht finde ich super."

    (Stefan, Kl. 9)
  • „Das Leibniz ist sehr hilfreich und auch die beste Schule der Welt."

    (Peer, Kl. 6)
  • „Ein bisschen Keks steckt in jedem von uns."

    (Joon, Kl. 9)
  • „Ich finde besonders schön, dass die Pausenhalle so gemütlich ist."

    (Ida, Kl.6)
  • „Für mich bedeutet ‚Wir sind Leibniz‘, dass niemand ausgeschlossen wird."

    (Pia, Q1)
  • „Unsere guten Lehrer sind immer darauf aus, aus uns selbstständige Erwachsene zu machen."

    (Svea, Q1)
  • „Ich mag besonders gerne die Fachräume."

    (Jakob, Kl.6)
  • „Das Bistro ist genial."

    (Herr M. Rehbein, Lehrer)
  • „Es ist nicht zu leicht und nicht zu schwer."

    (Filip, Kl.6)
  • „Jeder Schüler wird so gut gefördert wie möglich und wir haben viele Möglichkeiten, uns zu entfalten."

    (Linda, Kl.9)
  • „Ich schätze die gemeinschaftlichen Aktionen, die einem ans Herz gewachsen sind: Skifahrt, Adventsbasar, Sponsorenlauf."

    (Laurin, Q1)
  • „Diese Schule ist gewachsen, sie ist wie ein Dorf für mich."

    (Herr M. Kunau, Lehrer)