Eine Orientierungssstufe gibt es nur an den Gymnasien. So heißt es in den Verordnungen zum Schulgesetz: „Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden die Orientierungsstufe“ (SAVOGym § 2 (1)). In der Orientierungsstufe soll durch Beobachtung und Förderung der schulischen und persönlichen Entwicklung ermittelt werden, ob die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten kann. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Eltern“ (SAVOGym § 7 (1), Aufnahmekriterien siehe hier).
Zwei Jahre lang kann überprüft werden, ob die Arbeitsweisen und die Anforderungen am Gymnasium zu dem Kind passen. Das Gymnasium ist nämlich die einzige Schulart, die man auch wieder verlassen kann, um die schulische Laufbahn an einer Schulart mit einem leichteren Anforderungsniveau oder mit einem langsameren Voranschreiten im Lernstoff fortzuführen. Aus diesem Grund sind die Klassen am Gymnasium in ihrer Zusammensetzung in der Regel deutlich homogener und bieten eine gute Voraussetzung dafür, dass die Schüler/-innen sich auch gegenseitig fördern können.
Die Schülerinnen und Schüler steigen von der 5. in die 6. Klasse auf und werden am Ende der 6. Klasse nach einer Versetzungskonferenz in die Mittelstufe versetzt. Dabei ist es uns am Leibniz-Gymnasium wichtig, die Entwicklung der Kinder, ihren Lernzuwachs und ihre zunehmende Verantwortung für das eigene Lernen zu verfolgen und zu unterstützen. Gerade während dieser Zeit nehmen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und die fördernde Begleitung der Kinder einen besonderen Stellenwert für uns ein. Bei Problemen bieten wir den Eltern individuelle Beratungsgespräche an. Außerdem gibt es zum besseren Kennenlernen nach den Halbjahreszeugnissen einen Elternsprechtag. Zudem bilden wir in der Oberstufe Lerncoaches aus, die Kinder der 5. und 6. Klasse bei Problemen in der Lernorganisation eine Zeit lang individuell unterstützen. Zudem gibt es eine Nachhilfebörse.
Um unseren neuen Fünftklässlern den Übergang von der Grundschule zum Leibniz-Gymnasium möglichst erfreulich zu gestalten, pflegen wir mit regelmäßigen gegenseitigen Hospitationen und Gesprächen den Kontakt zu den Grundschulen unseres Einzugsgebietes. So können wir uns auf die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Grundschulen einstellen.
Der Unterricht ist so gestaltet, dass die neuen Schülerinnen und Schüler durch kindgerechte Angebote die Möglichkeit erhalten, Erfolgserlebnisse zu erzielen und geforderte Leistungen zu erreichen. Dabei richten die Lehrkräfte ihre Aufmerksamkeit sowohl auf das Fördern von besonderen Stärken als auch auf spezielle Unterstützung bei Problemen und leiten die Kinder zum selbstständigen Lernen an.
Eine wichtige Voraussetzung zum Start an einer weiterführenden Schule ist eine gute Klassengemeinschaft, die am Leibniz-Gymnasium unter anderem durch Kennenlern- und Mobbingpräventionstage in den ersten Schulwochen geschaffen werden soll und die durch eine Klassenfahrt vertieft wird. Dies alles wirkt sich auch auf ein angenehmes Lernklima aus, sodass das Arbeiten in der Schule Freude bereitet.
Die Versetzungsbestimmungen für die Orientierungsstufe nach der Schulartverordnung Gymnasium (SAVOGym) von 2019
Die folgende Übersicht zeigt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Orientierungsstufe, wie sie in der Schulartverordnung Gymnasium (SAVOGym) von 2019 festgelegt sind.


Am Ende der 5. Klasse steigen die Schülerinnen und Schüler in der Regel in die 6. Klasse auf. Im Einzelfall, wenn ein Kind den Anforderungen in Klasse 5 nicht gerecht werden kann oder sogar das Kindeswohl belastet ist, empfiehlt die Klassenkonferenz in Absprache mit den Eltern einen Wechsel zur Gemeinschaftsschule. Diese kann eine Schüler-Aufnahme aber nur zum Schuljahreswechsel leisten und auch nur, wenn es noch einen freien Platz in einer Klasse gibt.
Versetzungsentscheidungen am Ende der 6. Klasse werden einerseits im Hinblick auf eine festgelegte Notengrenze bei fachlichen Leistungen getroffen.
Es darf nur einmal die Note „mangelhaft“ vorliegen. Bei einem „ungenügend“ oder bei mehr als einmal „mangelhaft“ oder wenn in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch ein Durchschnitt erzielt wird, der schlechter als „ausreichend“ ist, wird von der Klassenkonferenz eine Schrägversetzung an die Gemeinschaftsschule beschlossen.
Andererseits erhält die Versetzungskonferenz für den Fall, dass ein Kind mehr als einmal die Note „mangelhaft“ hat, die pädagogische Verantwortung zu beurteilen, ob für das kommende Schuljahr von dem Kind eine erfolgreiche Mitarbeit am Gymnasium erwartet werden kann. Der Erfolg von Fördermaßnahmen erhält dabei eine wichtige Bedeutung.
Eine Wiederholung der Klasse 5 oder 6 ist nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen. Gründe dafür können familiäre oder gesundheitliche Problemsituationen oder eine besondere Teilleistungsstörung sein. In diesem Fall entscheidet die Klassenkonferenz und die Wiederholung muss der Schulaufsicht angezeigt werden.
Auch ein Rücktritt in die Klasse 5 zum Halbjahreswechsel von Klasse 6 ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn eine familiäre oder gesundheitliche Problemsituation oder eine Teilleistungsstörung vorliegt. Die Klassenkonferenz spricht dann eine Empfehlung aus, der die Eltern zustimmen können.
Bei Nachfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Frau B. Jaecks, Leiterin der Orientierungsstufe