Die Oberstufe am Leibniz-Gymnasium
Wir bieten in der Regel folgende Profile an:
Englisch
Geschichte
Geographie
Physik
Im Februar findet am Leibniz-Gymnasium jedes Jahr eine Informationsveranstaltung für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen und deren Eltern statt. Dort informieren wir im Detail über die Profile, über die Wahlmöglichkeiten für weitere Fächer und über die besonderen Angebote unserer Schule. Den genauen Termin können Sie auf unserer Homepage finden. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, können Sie sich auf unserer Homepage darüber informieren.
Am Leibniz-Gymnasium werden in der Regel die oben genannten Profile unterrichtet. Ob alle Profile angeboten werden können, hängt allerdings vom Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler und von der Personalsituation ab.
Das Profilfach und ein Kernfach (Deutsch, eine Fremdsprache und Mathematik) werden in der Qualifikationsphase jeweils fünfstündig unterrichtet, die beiden weiteren Kernfächer dreistündig. Dies soll ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten, auch wenn wir noch auf die rechtlich verbindliche Information aus dem Ministerium warten. Welches Kernfach wie umfangreich unterrichtet wird, das können die Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr des Einführungsjahrgangs wählen. Die beiden Fächer, die fünfstündig unterrichtet werden, sind automatisch zwei der drei schriftlichen Prüfungsfächer im Abitur. Das dritte schriftliche Prüfungsfach ist eines der dreistündig unterrichteten Kernfächer. Diese Prüfungen finden dann auf grundlegendem Niveau statt und sind etwas kürzer als die Prüfungen in den fünfstündigen Fächern.
Am Anfang des letzten Schuljahres entscheiden die Schülerinnen und Schüler, welches der beiden dreistündig unterrichteten Kernfächer das dritte schriftliche Prüfungsfach sein wird und in welchem Fach oder in welchen Fächern sie sich mündlich prüfen lassen. Besonders interessierte und qualifizierte Schülerinnen und Schüler können über die Dauer eines Jahres in der Oberstufe eine besondere Lernleistung erarbeiten. Die Bewertung kann dann entweder als eine Semesterleistung oder als fünftes Prüfungsfach in die Berechnung der Abiturqualifikation eingebracht werden. Themen und Fristen werden mit der betreuenden Lehrkraft, der Leitung der Oberstufe und – gegebenenfalls – mit einer beteiligten Hochschullehrkraft abgesprochen.
Notwendige Voraussetzung für den gewünschten schulischen Erfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Für Versäumnisse gelten folgende Regelungen:
Sind Fehlzeiten absehbar (Arzttermine, Führerscheinprüfung o. ä.), ist zuvor ein Antrag auf Beurlaubung bei der Klassenlehrkraft zu stellen.
Bei Erkrankungen werden die Fehlzeiten durch einen Anruf der Eltern im Sekretariat oder durch eine E-Mail an die Schule entschuldigt.
In Einzelfällen (z. B. dem wiederholten Versäumen von Klassenarbeiten) kann angeordnet werden, dass bereits mit dem ersten Fehltag wegen Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Kommt es gehäuft zu Verspätungen, so kann dies mit einer schriftlichen Missbilligung geahndet werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist auch bei den Abiturklausuren erforderlich und demzufolge auch bei den Vorabiturklausuren, die unter Abiturbedingungen geschrieben werden.
Werden die Fehlzeiten nicht entschuldigt, so gelten die versäumten Stunden als unentschuldigt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die entsprechenden Stunden mit 00 Punkten bewertet werden können. (vgl. § 12 OAPVO). Im Extremfall (20 unentschuldigte Fehlstunden innerhalb von 30 Kalendertagen) kann ein Schüler oder eine Schülerin laut § 19 des Schulgesetzes (§ 19 Schulgesetz) aus der Schule entlassen werden.
Catharina Lindow (Leiterin der Oberstufe, 23.01.2025)